05. November 2020

Die Bedeutung der Schutzbestimmungen für die OKJA 1.0

Wir möchten die NOJZ-Mitglieder laufend informieren, was die neuen Bestimmungen für die OKJA bedeuten. Dafür machen wir auch Abklärungen bei den Kantonen.

Der DOJ hat am Montag, 2. November nochmals verdeutlicht, was die neuen Bestimmungen für die OKJA bedeuten. Diese Verdeutlichung basiert auf den geltenden Schutzmassnahmen vom Bund und sollen als Orientierung gelten. In den einzelnen Kantonen gelten teilweise noch verschärftere Massnahmen, welche beachtet werden sollen. 

Auch gab es bei den Mitgliedern einige Fragezeichen, zu welcher Kategorie (Öffentliche Veranstaltung oder kulturelle und sportliche Aktivitäten) ihre Angebote gehören. Der Vorstand erhielt diverse Anfragen, welche er teilweise ohne Abklärung bei den Kantonen nicht abschliessend beantworten konnte. 

Deshalb sind wir laufend daran, Informationen zur Auslegung der neuen Bestimmungen für die OKJA auf kantonaler Ebene einzuholen. Von zwei Kantonen haben wir bereits genauere Angaben zu den Massnahmen erhalten. 

Kanton Uri

  • Die Jugendtreffs sind als öffentliche Einrichtung gemäss Covid-Verordnung besondere Lage zu betrachten, da es sich um betreute Orte handelt.
  • Entsprechend gilt eine generelle Maskenpflicht und eine Obergrenze von 15 Personen, die sich im Treff aufhalten können. Die Maskenpflicht gilt auch im Eingangsbereich (draussen), sofern sich Menschenansammlungen ergeben können. Zudem empfehle der Leiter Abteilung Kulturförderung und Jugendarbeit, Ralph Aschwanden, die Maskenpflicht unabhängig vom Alter 12 zu verhängen (da abweichende Altersgrenzen schwierig zu kontrollieren).
  • Die Hygienemassnahmen sind einzuhalten, ebenso sind die Kontaktdaten aufzunehmen.
  • Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso die Konsumation im Stehen (aufgrund der Verordnung des Bundes).
  • Ab 23 Uhr müssen alle Treffs geschlossen sein (Sperrstunde des Bundes).

Können diese Regeln eingehalten werden, haben die Jugendtreffs die Möglichkeit haben, mit den entsprechenden Schutzkonzepten zu öffnen. 

Kanton Schwyz

Angebote, wie der offene Treff - ohne sportliche und kulturelle Aktivität - werden als öffentliche Veranstaltung gesehen. Die Jugendarbeitsstellen dürfen in diesem Fall die Personengrenze von 30 Besuchenden nicht überschreiten.
Geht es um Angebote, wie offene Turnhallen oder Midnightsport gilt es zum einen die Altersgrenze von 16 Jahren zu beachten. Sind die Jugendlichen jünger als 16 können auch hier bis zu 30 Personen teilnehmen. Ab nur einem Teilnehmenden, welcher älter als 15 ist (Betreuungspersonen ausgenommen) gilt die Regelung von 15 Personen.
Kontaktsport wäre theoretisch bei Jugendlichen unter 16 Jahren erlaubt.
Als kulturelle Aktivitäten werden Sing- und Musikproben oder Aufführungen (Film, Konzert o.ä.) verstanden. Hier dürfen maximal 15 altersdurchmischte Jugendliche aktiv (etwas produzierend) daran teilnehmen.
Nehmen nur Jugendliche unter 16 Jahren daran teil, ist diese Regelung hinfällig. Zusätzlich wären noch maximal 30 Zuschauende zugelassen.
Martina Herger, Fachperson Kind, Jugend & Familie ist der Meinung, dass es Sinn macht,  dass die Jugendarbeitsstellen ihr Angebote klar definieren.

Ein regulärer offener Treff am Mittwochnachmittag oder Freitagabend ohne zusätzliches Programm kann mit 30 Besuchenden stattfinden. Bei sportlichen Angeboten, lohnt sich die Überlegung, diese altersgetrennt durchzuführen oder die Anzahl altersunabhängig auf 15 Personen zu beschränken. 

Achtet auf die Raumgrösse

Der Vorstand möchte nochmals darauf aufmerksam machen, dass auch mit der Obergrenze an Anzahl Personen der Mindestabstand von 1.5m nicht vergessen werden darf! Das bedeutet, dass für jede Person 4qm gerechnet werden muss, inkl. Fachpersonal. Die Jugendarbeitenden sollen sich also über die Fläche ihrer Räumlichkeiten informieren und dementsprechend die Anzahl Maximalbesuchende berechnen. 

Weitere Abklärungen sind offen

Die Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden sind noch an den Abklärungen. Wir informieren die NOJZ-Mitglieder wieder über die Website, sobald wir News haben. Wir empfehlen, dass die NOJZ-Mitglieder laufend diese Website konsultieren, hier werden die News aufgeschaltet, sobald wir welche haben. Somit möchten wir auch eine Email-Flut ersparen. 

Der Vorstand ist sich bewusst, dass die Jugendarbeitenden in der momentanen Lade sehr gefordert sind. Gerade weil die Angebote nicht immer klar abzugrenzen oder einzuteilen sind, sind die Massnahmen für die OKJA nicht immer klar. 
Bitte informiert euch auch auf kommunaler Ebene, die Gemeinden haben das abschliessende Wort!

Wir hoffen, dass wir in dieser Situation unseren Mitgliedern eine Unterstützung sein können und wünschen allen gute Gesundheit.