21. April 2021

Offene Terrassen bei der OKJA

Der Bundesrat hat letzte Woche erstaunlich aber natürlich erfreulich weitgehende Lockerungen bekannt gegeben. Einige davon betreffen auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit. So dürfen die Jugendarbeitenden per 19. April beispielsweise wieder kochen - mit oder ohne der Zielgruppe. Auch die Abgabe von Speisen und Getränken ist wieder erlaubt, diese dürfen jedoch nur im Aussenbereich - also analog wie in den Restaurants und Bars - konsumiert werden. Das Selbe gilt auch für Speisen und Getränke, welche die Zielgruppen selber mitbringen. 
Dies ist natürlich nicht damit zu vergleichen wie es vor der Pandemie war, doch mit Kreativität und bei schönem Wetter können tolle Angebote auf die Beine gestellt werden. Geht raus, grilliert und habt Freude! 

Im professionellen Bereich sind Veranstaltungen mti Publikum wieder möglich, also beispielsweise dürfen Kinos und Konzertlokale wieder öffenen, jedoch unter Einhaltung gewisser Sicherheitsmassnahmen. 
In der OKJA können Kinoabende wieder stattfinden, wenn sich die Zielgruppen nicht mischen und das Publikum jünger als 20 Jahre alt ist. 

Alle weiteren Informationen findet ihr im Rahmenschutzkonzept vom DOJ. 

Abschliessend sind hier noch die weitergehenden Bestimmungen aus den Mitgliedskantonen: 

  • Die Kantone Uri, Nidwalden und Obwalden orientieren sich an den kommunizierten Massnahmen vom DOJ und haben keine Ergänzungen.
  • Im Kanton Schwyz ist das gemeinsame Kochen als Aktivität erlaubt. Abgabe von Speisen und Getränken ist jedoch nur erlaubt, wenn die Institution über eine Gastronomie-Bewilligung verfügt.
    Raumvermietungen für private Veranstaltungen sind erlaubt unter Einhaltung der Personenbeschränkung für Privatanlässe. Vereine können die Räume für Generalversammlungen mieten.
  • Im Kanton Luzern ist die autonome Nutzung von Räumen (z.B. Cliquenwagen) weiterhin untersagt (Ausnahme: Bandproben).

NOJZ bedankt sich bei den Mitgliedern für ihre wertvolle Arbeit!