21. März 2021

Viel Neues bei NOJZ, aber nicht bei den Massnahmen

Seit 1. März 2021 gibt es in der OKJA wieder einige Lockerungen und Angebote mit gewissen Einschränkungen sind wieder möglich. Die mediale Berichterstattung (<link nojz.ch/aktuelles/news/detail/die-jugend-wird-wahrgenommen/>siehe hier</link>) und das Lobbying durch den DOJ hat also Wirkung gezeigt. 

Per 1. April hat der Bundesrat für die Schweizer Bevölkerung nur minime Lockerungen bekanntgegeben. So bleiben auch in der OKJA wie in vielen anderen Bereichen die bisherigen Massnahmen bestehen. Wir sind jedoch dankbar, können wir wieder direkten Kontakt mit den Jugendlichen und somit auch die Beziehungen pflegen. 

Bis auf Weiteres gelten also folgende Massnahmen: 

  • Nationale Regelung für die OKJA: Angebote sind zugänglich (Art. 6g), d. h. keine Unterscheidung zwischen sozialen Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen und keine Einstufungen durch die Kantone mehr.
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten KJF allgemein: Sind für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Begrenzung der Gruppengrösse zulässig, ab Jahrgang 2000 für Gruppen von max. 5 Personen im Innenraum und 15 Personen im Aussenraum, mit Maske und Abstand.
  • OKJA-Angebote für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001: Alle Arten von Angeboten sind wieder offen. Ausgenommen sind Feste, Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken. Es gibt keine Einschränkung durch eine Flächenregel, abgesehen von der definierten Höchstzahl gemäss Schutzkonzept einer Institution.
  • OKJA-Angebote für Jugendliche ab Jahrgang 2000: Alle Arten von Angeboten sind im Innenraum mit max. 5 Personen, Sport im Aussenraum mit max. 15 Personen zulässig (inkl. Leitungspersonen). Es gilt Maskentragepflicht und Einhalten der 1.5 Meter Abstand.
  • Für Angebote mit altersgemischten Gruppen (Jugendliche mit Jahrgang unter und über 2001) gelten die Vorgaben für Jugendliche ab Jahrgang 2000 und älter.
  • Versammlungen von bis zu 15 Personen im öffentlichen Raum sind zulässig. Diese Begrenzung gilt auch für Angebote der mobilen/aufsuchenden Angebote im öffentlichen Raum.
  • Singen für und mit Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 ist erlaubt.
  • Band- und Chorproben sowie Konzerte/Vorführungen ohne Publikum für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 sind erlaubt.
  • Sportliche Wettkämpfe ohne Publikum für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 sind wieder erlaubt.

Empfehlungen des DOJ/Präzisierungen durch das BAG:

  • Die Höchstzahl für anwesende Personen (bis Jahrgang 2001) wird in Eigenverantwortung nach gesundem Menschenverstand von den einzelnen Fachstellen festgelegt. Der DOJ empfiehlt unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen: Zur Verfügung stehende Innen- und Aussenräume, Infrastruktur, Möglichkeiten die Hygiene- und Schutzmassnahmen zu gewährleisten, Art der Aktivitäten, Präsenz der Fachpersonen, Schutz der Mitarbeitenden, Alter der Kinder und Jugendlichen sowie Altersdurchmischung der Gruppen.
  • Angebote der Offenen Arbeit mit Kindern/mobile Spielangebote erfolgen auf dem eigenen Aussenraum oder einem definierten/abgegrenzten Areal nach den Regeln für OKJA-Angebote für Kinder/Jugendlich bis Jahrgang 2001 (Schutzkonzept, Kontakterfassung). Auf öffentlichen Spielplätzen gilt die Begrenzung von max. 15 Personen.
  • Autonome Nutzung der OKJA-Räumlichkeiten (z. B. Bandräume): Sind möglich, wenn 1.) vor der ersten Nutzung eine Fachperson mit den Jugendlichen die Schutzmassnahmen bespricht und 2.) während der Nutzung eine Fachperson für die Jugendlichen erreichbar ist.
  • Die Distanzregel von 1.5 Meter wird grundsätzlich eingehalten. Wo es im Zusammenhang mit jungen Kindern pädagogisch nicht sinnvoll und umsetzbar ist, kann darauf punktuell verzichtet werden. Dies soll jedoch eine Ausnahme bleiben.

Alle Mitgliedskantone orientieren sich am Rahmenschutzkonzept vom DOJ, jedoch gibt es in den Kantonen Luzern, Uri und Schwyz noch kleine Ergänzungen. 

Im Kanton Luzern (hier sind die <link file:572>Weisungen</link> LU) und Uri muss bei jedem Angebot eine Fachperson dabei sein muss. Die autonome Vermietung ist also nicht möglich (ausgenommen sind Bandproben). 

Im Kanton Schwyz ist in den Treffs Essen und Trinken generell verboten und der Kanton gibt vor, wie die Maximalanzahl Personen berechnet werden soll. Dazu muss jede Person 1.5 Meter zur Verfügung haben als Abstand zu den anderen Anwesenden. Es ist also von der Quadratmeterzahl abhängig. Auch Angebote wie Husi und Sport oder Midnight Sports können wieder für alle Kinder und Jugendlichen angeboten werden mit Jahrgang 2001 oder jünger. 

In den Kantonen Nidwalden und Obwalden gibt es keine Verschärfungen der Massnahmen. 

Für alle NOJZ-Mitglieder: Denkt daran, dass ein Schutzkonzept Pflicht ist. Eure Gemeinden sind für die Kenntnisnahme und Bewilligung der Schutzkonzepte zuständig. Die Gemeinden haben das Recht weitere Einschränkungen auszusprechen.